"Er erbrachte jeweils qualitativ und quantitativ gute Leistungen"
Kategorie: Leistungsbeurteilung
Bedeutung
CH-typische Normqualifikationsformulierung. Laut Arbeitsgericht Zürich und Swissmem klassische Gesamtbeurteilung 'gut' (CH-Norm).
Schweiz vs. Deutschland
Diese Formulierung wird in der Schweiz als Note 2 (gut) eingestuft, in Deutschland als Note 3 (befriedigend). In der Schweiz wird diese Formulierung besser bewertet als in Deutschland.
Hintergrund: In der Schweiz gilt "gut" als Normqualifikation (Arbeitsgericht Zürich), während in Deutschland "befriedigend" (Note 3) der statistische Durchschnitt ist (BAG 18.11.2014, 9 AZR 584/13).
Varianten
- "Die Mitarbeiterin hat ihre Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt"
Quellen
- Swissmem: Arbeitszeugnis – Grenzen des Formulierungsanspruchs (zitiert BGE 129 III 177)
- BGE 129 III 177 E. (referenced)
Hinweis
WICHTIG CH: Diese Formulierung wird in der Schweiz als 'gut' gelesen, in Deutschland würde sie als 'befriedigend' (Note 3) eingestuft. Wichtiger Unterschied für CH-Nutzer.